Allgemeines
Alle Leistungen, die von Johanne Kläger für die Kund:in erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Johanne Kläger und Kund:in individuell vereinbart wurden, dies bedarf einer Schriftform.
Haltung und Qualität
Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband
Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.“ (DGSv) ist der*die Auftragnehmer*in Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.
Qualitätssicherung und -entwicklung
Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt der*die Supervisor*in bzw. Coach regelmäßig geeignete Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement der DGSv sowie kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Reflexion und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.
Ombudsstelle
Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht dem*der Auftraggeber*in die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsv.de).
Abgrenzung zur Psychotherapie
Die Workshops und Coachings sind keine Psychotherapie. Sollten die Teilnehmer:innen bereits in einer psychotherapeutischen Behandlung sein, so empfiehlt es, sich mit dem Therapeut:in abzusprechen und eine Empfehlung einzuholen.
Die Teilnahme an den Workshops & Coachings ersetzen keine Behandlung beim Arzt oder Psychotherapeut, wenn dies angezeigt ist. Sollte ich mit meinen Workshops bzw. Coachings an meine Grenzen kommen, so werde ich dies, auch ungefragt, auf diese Möglichkeit hinweisen.
Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten
Absagen von einzelnen Sitzungen
Wird ein Workshop oder Coachingsitzung von Seiten der Kund:in bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Honorar (ohne Fahrtkosten) bzw. der Workshoppreis wie folgt in Rechnung gestellt:
- bis zu einem Monat vor Sitzungs- bzw. Veranstaltungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
- bis zu zwei Wochen vor Sitzungs- bzw. Veranstaltungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
- ab zwei Tage vor Sitzungs- bzw. Veranstaltungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar
Wird bei Workshops eine geeignete Ersatzteilnehmerin* gestellt, dann wird auf die Berechnung des Ausfallhonorar verzichtet. Sollte der*die Supervisor*in bzw. Coach eine Sitzung absagen müssen, wird er die Supervisand*innen bzw. Coachees oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.
Umsatzsteuer
Honorare der*des Auftragnehmer*in sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Macht der*die Auftraggeber*in einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er dem*der Auftragnehmer*in bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise nach. Sollte eine Bescheinigung über eine Umsatzsteuerbefreiung vom*von der Auftraggeber*in nicht vorgelegt werden oder stellt sich die Bescheinigung des*der Auftraggebers*in im Nachhinein als unzureichend heraus, so wird die Umsatzsteuer von der*dem Auftragnehmer*in – auch rückwirkend – in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt.
Für die Richtigkeit einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur der*die Auftragnehmer*in verantwortlich.
Vereinbarung zur Verschwiegenheit
Grundsätzlich verpflichtet sich Johanne Kläger und ihr Team, als Coach und Supervisorin zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie oder er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Supervisor* innen und Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.
Johanne Kläger behält sich zur Qualitätssicherung vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisionsprozess gezogen werden kann.
Grundsätzlich wird sich die*der Supervisor*in oder Coach organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Teilnehmenden bzw. Coachees zu wahren ist. Beratung/Supervision innerhalb einer Organisation:
Die Teilnehmenden bzw. Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess eines Coachings organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit Johanne Kläger und ihrem Team und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.
Erhält Johanne Kläger im Laufe des Veranstaltungs- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o. ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird sie mit den Teilnehmenden bzw.
Coachees besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter* innen zeitnah informiert werden.
Datenschutz, DSGVO, Einwilligung
Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem*der Supervisor*in bzw. Coach erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.
Johanne Kläger legt (elektronische) Akten an. Sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre.
Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch Johanne Kläger und ihr Team dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der*die Auftraggeber*in bzw. Teilnehmenden ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO).
Johanne Kläger wird die Workshopteilnehmenden bzw. Coachees zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung durch die Teilnehmenden bzw. Coachees ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den*die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die*der Auftragnehmer*in Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie*er für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.
Steuern, Sozialabgaben, Haftung
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Beratungsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Der*die Auftragnehmer*in sichert zu, dass er*sie nicht scheinselbständig ist.
Johanne Kläger und ihr Team sichern zu, dass sie ihre aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt.
Johanne Kläger und ihr Team haften nur
- im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.
- im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
- im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten
Potsdam, den 24. Juli 2024